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Karin Linospiris |
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Die Wissenschaft ist grundsätzlich frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen jedoch auch Wissenschaftler*innen Grenzen, nämlich dann, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder von sensitivem Know-how ins Ausland bzw. an ausländische Personen geht. An einer Hochschule gibt es verschiedenste Berührungspunkte mit der Exportkontrolle. So können Beschränkungen der Exportkontrolle bspw. für internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichen Geräten, die Entwicklung neuer Technologien, die Einstellung bzw. Zusammenarbeit mit ausländischen Gastwissenschaftlern gelten. Hochschulen müssen diese Berührungspunkte kennen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Die Schulung sensibilisiert die Teilnehmenden für die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle für Hochschulen und zeigt Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle auf.
• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle an Hochschulen
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen
Wissenschaftler*innen und Mitarbeitende von Forschungseinrichtungen