Die politische Situation in der Türkei gibt Anlass zu großer Sorge. Viele Unternehmen überlegen derzeit, wie sich diese Situation auf ihr Ausfuhrgeschäft mit der Türkei auswirkt. Die Rechtslage ist derzeit noch unverändert. Dennoch haben die Behörden die Möglichkeit, ihre Kontrollpraxis zu intensivieren und Ausfuhrvorhaben einer intensiveren Kontrolle zu unterziehen. Darüber hinaus sind Unternehmen gut beraten, ihre Vertragsbedingungen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und auch organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass es zu Verstößen gegen Exportkontrollvorschriten kommt.
Seminarziel:
Speziell zugeschnitten auf den Außenwirtschaftsverkehr mit der Türkei lernen die Teilnehmer, wie im Unternehmen sichergestellt wird, dass es nicht zu Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften kommt und wie wirtschaftlicher Schaden vom Unternehmen abgewendet werden kann. Sie lernen einzuschätzen, welche Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und mit welchen Mitteln diesen Risiken begegnet werden kann.
Inhalt:
• Überblick über die Exportkontrollvorschriften, die im Verhältnis zur Türkei zu beachten sind
• Türkeigeschäft unter Berücksichtigung der US-Exportkontrollvorschriften
• Vorbeugende Gestaltung von Verträgen mit Kunden in der Türkei
• Organisation im Unternehmen zur Verhinderung von Gesetzesverstößen
• Sanktionen bei Gesetzesverstößen von Ausführern
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Vertrieb und Exportabteilungen, Exportkontrollbeauftragte, Ausfuhrverantwortliche
Termin:
Termin auf Anfrage