Iran-Embargo: neue Entwicklungen
Nachdem der US-Präsident am 8. Mai 2018 das Abkommen zur Lockerung von Sanktionen mit dem Iran angekündigt hat, ist auch für deutsche Unternehmen die Rechtsunsicherheit in Bezug auf Lieferungen in den Iran gestiegen. Das gilt auch für solche Unternehmen, die keine US-Personen sind und die nicht mit US-Gütern Handel treiben.
Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Ausfuhrgeschäfte neben den allgemeinen Vorschriften zur Exportkontrolle insbesondere wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union beachten. Das gilt nicht zuletzt deshalb, weil die strafrechtlichen Sanktionen in diesem Bereich besonders empfindlich sind. Unternehmen müssen aber auch das US-Recht in ihre Risikoanalyse einbeziehen. Denn die USA sanktionieren auch ausländische Unternehmen und die Sanktionen der USA gehen noch über das Maß der EU hinaus.
Wir möchten Sie über den aktuellen Rechtszustand in Bezug auf die Exportkontrolle bei Geschäften mit dem Iran informieren und aufzeigen, welche Beschränkungen und Sanktionen aktuell gelten.
Seminarziel:
Sie sollen nach dem Seminar einschätzen können, welche Handlungsspielräume Sie bei Ihren Geschäften mit dem Iran haben. Die Materie wird anhand von vielen Beispielen aus der Praxis anschaulich dargestellt. Es besteht Gelegenheit zur Diskussion.
Inhalt:
• Einführung: Embargos im Zusammenhang der Exportkontrollvorschriften
• Rechtszustand für Iran auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 267/2012
• Verbote und Genehmigungspflichten
• Exportkontrolle bei Vertragsschluss - die rechtssichere Erstellung von Angeboten
• Zahlungsverkehr mit Iran
• Pflichten der Geschäftsführung
• Änderungen beim US-Iran-Embargo
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte, Exportkontroll- und Zollbeauftragte
Termin:
Termin auf Anfrage