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Faye Schikofsky |
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Aufgrund ihres extra-territorialen Anspruchs fordern die USA, dass alle Unternehmen weltweit prüfen, ob ihre Geschäftspartner auf einer US-Sanktionsliste stehen. Verletzt ein Unternehmen diese Vorgabe, drohen ihm und den Unternehmensverantwortlichen empfindliche Straf- und Bußgelder. Darüber hinaus droht dem Unternehmen selbst die Eintragung in eine US-Sanktionsliste mit der Folge, dass ihm der Zugang zum US-Markt verwehrt wird. Die Prüfung der US-Sanktionslisten muss also auch für ein europäisches Unternehmen ein integraler Bestandteil seines internen Exportkontrollprogramms sein.
Wann und unter welchen Voraussetzungen die europäischen Unternehmen die US-Sanktionslisten zu beachten haben, erfahren Sie in diesem Online-Seminar.
Überblick über die wichtigsten US-Sanktionslisten, u.a.
- Entity List
- Denied Persons List
- Unverified List
- Foreign Sanctions Evaders List
- Specially Designated Persons and Blocked Nationals List
Typische Fragestellungen zum Umgang mit "Treffern"
Risikominimierung & unternehmerische Absicherung
Exportmitarbeiter, Exportkontrollbeauftragte, Management