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Unternehmen werden in Zukunft verstärkt in die Pflicht genommen, die Menschenrechte, die Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Diese Sorgfaltspflicht soll zunehmend sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingeführt und überprüft werden. Was bereits realisiert wurde und welche Entwürfe noch zu Gesetzen werden sollen, erfahren Sie im Seminar. Im deutschen Bundestag wurde das sogenannte Lieferkettengesetz bereits am 11. Juni 2021 verabschiedet. Was bedeutet das für Unternehmen? Und was passiert auf europäischer Ebene? Seit März 2021 liegt der Legislativvorschlag zur Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen vor. Neben Menschenrechten sollen auch Umweltrisiken in der Wertschöpfungskette vor allem in Hochrisikosektoren geprüft werden. Auf freiwilliger Basis haben sich auch schon einige Unternehmen zuvor auf den Weg gemacht. Ein Überblick über Vorschriften und Best Practises.
Sie wollen nun wissen, welche Regelungen für welche Branchen diskutiert werden und was auf Sie voraussichtlich zukommt? Sie wollen einen Überblick über nationale, europäische und internationale Prinzipien und Gesetze? Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick und zeigt Wege auf, wie mit Risiken entlang der Supply Chain umgegangen werden kann, um geforderte und freiwillige Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
• Die fünf Kernelemente von Due Diligence: Verantwortung anerkennen, Risiken ermitteln, Risiken minimieren, informieren und Beschwerden ermöglichen.
• Das deutsche Lieferkettengesetz
• Der Entwurf des europäischen Lieferkettengesetzes
• Umgesetzte Due Diligence Prüfungen im Bereich Diamanten und Konfliktmineralien
• Nationaler Aktionsplan: Wirtschaft und Menschenrechte
• Überblick über Zertifizierungen (wie ISO28000) und Siegel (wie Grüner Knopf)