Vorbehaltlich eventueller Übergangsregelungen wird das Vereinigte Königreich zum 30. März 2019 den Status eines Drittlands einnehmen. Mit allen erforderlichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Konsequenzen.
Wie sollte man sich auf den Brexit vorbereiten und die Unternehmensprozesse auf die Übergangsphase beziehungsweise den Status von UK als Drittland anpassen?
Wie soll das das nationale Zollgesetz ("Customs Bill") funktionieren, welche Bedeutung werden den neuen Ursprungserklärungen in UK im internationalen Freihandel zukommen und welche Versandverfahren werden möglich sein? Diese Fragen stehen im Fokus der Veranstaltung. Außerdem werden Sonderfälle wie Verbote, Beschränkungen und entsprechende Genehmigungen behandelt. Auch Dreicksgeschäfte und Potentiale der Besonderen Verfahren werden angesprochen.
Seminarziel:
Das Seminar zeigt auf, wie man auf den Brexit angemessen reagieren und die internen Prozesse auf die neuen Gegebenheiten umstellen kann.
Inhalt:
• Übergangsphase
• UK als eigenständiger Handelspartner
• Blick nach vorn: Zukünftige Zollabfertigung
• Versandverfahren
• Umstellung des internen Kontrollsystems: Verbote, Beschränkungen, Klassifizierung
• Warenursprung UK und Auswirkungen auf den präferentiellen Ursprung
• Dreiecksgeschäfte
• Besondere Verfahren (u.a. CWP, AV)
Zielgruppe:
Zollverantwortliche und Produktmanager (Stichwort: Warenursprung), die am deutsch-britischen Wirtschaftsverkehr teilnehmen.
Termin:
Termin auf Anfrage