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Faye Schikofsky |
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Vor der Ausfuhr sind europäische sowie nationale Rechtsvorschriften (Verbote, Beschränkungen, Genehmigungspflichten) zu beachten. Je nachdem, ob Ihre Ware von den entsprechenden Regelungen betroffen ist, müssen bei der Ausfuhranmeldung entsprechende Ausfuhrunterlagen (codierte Unterlagen) gemeldet werden. Hierbei wird zwischen EU-weit gültigen und nationalen Unterlagencodierungen unterschieden. Das Seminar unterstützt auf dem Weg zur richtigen Codierung und zeigt auf, was es bei Unterlagencodierungen zu beachten gilt. Hätten Sie's gewusst? Codierte Unterlagen können ab AES 3.0 auf Kopf- und Positionsebene angegeben werden. Negativcodierungen werden zu "Sonstigen Verweisen".
In Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart.
Das Thema Unterlagencodierung wurde in AES 3.0 neu, anders und an der einen oder anderen Stelle auch besser aufgesetzt – wir bringen Sie auf Stand. Sie erhalten einen Überblick über europäische und nationale Maßnahmen sowie über Verbote und Beschränkungen. Zudem werden Sie auf Recherche- und Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen. Am Beispiel einer Teilnehmersoftware zeigen wir auf, wie eine korrekte Ausfuhrmeldung mit allen notwendigen Unterlagen und Codierungen zu erfassen ist. Selbst wenn es sich um Katzenfelle, Antiquitäten oder Kulturgüter handelt.
• Rechtsbereiche: Dual-Use, Verbote und Beschränkungen, Hunde-/Katzenfell-VO…
• Embargos (Länder, Waren, Personen) und Codierungen der Exportkontrolle
• Beispiele: Y901, X061, Y922 oder gar keine? Und wo werden sie hinterlegt?
• NZZZ wird durch 9ZZZ ersetzt – und was ist sonst noch neu?
• Codierungen auf Kopf- und auf Positionsebene
• IT-Unterstützung: EZT-Online und die Möglichkeiten von ATLAS-Teilnehmersoftware
Zollverantwortliche