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Karin Linospiris |
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Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen.
Viele Unternehmen beziehen Güter aus den USA und liefern diese später, verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware, an ihre Kunden weltweit weiter. Um solche Vorgänge rechtssicher abwickeln zu können, ist es unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts zu kennen. Aber auch bei deutschen Tochterunternehmen von US-amerikanischen Muttergesellschaften bestehen Unsicherheiten darüber, ob sie von den Beschränkungen des US-(Re)-Exportkontrollrecht betroffen sind.
In Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart.
Ob und inwiefern Ihr Unternehmen vom US-(Re)-Exportkontrollrecht betroffen ist und welche organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen getroffen werden sollten, erfahren Sie in diesem Online-Seminar.
• Wann unterliegt ein deutsches Produkt den Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR
• Welche Lizenzausnahmen (License Exception) kennen die EAR
• Welche Bedeutung hat die de-minimis-rule für deutsche Unternehmen
• Welchen Besonderheiten sind bei Lieferungen in US-Embargoländer zu beachten
• Welche US-Black Lists sind weltweit zu beachten
- Änderungen vorbehalten -
Fach- und Führungskräfte, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-Re-Exportkontrollrecht vertraut machen möchten. Vorkenntnisse sind für dieses Seminar nicht notwendig.