Deutsche Unternehmen nutzen die Chancen und profitieren von der internationalen Arbeitsteilung durch ihre Export- und Importgeschäfte in erheblichem Umfang. Dabei sind sich die meisten der ökonomischen Bedeutung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung im internationalen Geschäft bewusst.
Allerdings stoßen einzelne Betriebe, die die meist komplexe Lieferkette beeinflussen wollen, häufig an ihre Grenzen. Mit Hilfe des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) möchte die Bundesregierung die von den Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen und international anerkannte Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards stärker verankern. Der Plan sieht ein Unternehmens-Monitoring vor, das derzeit erhoben wird (2018 - 2020). Geprüft wird, ob mindestens die Hälfte aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 menschenrechtliche Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse (Wertschöpfungs- und Lieferketten) in angemessener Weise integrieren.
Als Lieferanten von Großunternehmen stehen damit auch KMU vor großen Herausforderungen. Zwar richtet sich das NAP-Monitoring ebenso wie andere bereits gesetzlich verankerter Regelungen im Zusammenhang mit Corporate Social Responsibility (CSR) an Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern, diese achten dadurch aber auch verstärkt darauf, dass auch ihre kleinen und mittelständischen Lieferanten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden - und verlangen entsprechende Auskünfte darüber. Somit ist das Thema CSR für kleine und mittelständische Lieferanten bei einer Neubewertung durch große Kunden Risiko und Chance zugleich.