Luftsicherheitsbeauftragte beim Bekannten Versender und Reglementierten Beauftragten - Haftungs- und arbeitsrechtliche Fragen
Wer als "Beauftragte Person" im Unternehmen zusätzliche Aufgaben und Verantwortung übernimmt, muss sich über rechtliche Zusammenhänge und mögliche Konsequenzen seines
eigenen Handelns oder auch Nicht-Handelns bewusst sein.
Die EUVO 185/2010 regelt, wie Luftfracht als „sicher“ eingestuft und verflogen werden kann. Die Notwendigkeit des Belassens von identifizierbarer Luftfracht innerhalb der sicheren Lieferkette spiegelt dabei die verwaltungsrechtliche Seite wider. Das Luftfahrtbundesamt bedient sich als Behörde des beim Unternehmen angestellten Luftsicherheitsbeauftragten zur Überwachung der Sicherheitskriterien.
Die EUVO 185/2010 enthält indes keine Bestimmungen über die zivilrechtliche Seite. Hier steht bspw. der Luftsicherheitsbeauftragte im „luftleeren“ Raum. Weder gewährt ihm die EUVO ein Recht auf Unterstützung, noch ist sein Aufgabenbereich klar definiert. Daraus ergeben sich erhebliche Haftungsfragen für den Luftsicherheitsbeauftragten. Bei der Verwaltung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung (insbes. bei externem Personal) können zudem arbeits- und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten sein. Hierbei stellt sich dann auch immer die Frage nach der Einbeziehung und des Umgangs mit einem etwaigen Betriebesrat.
Seminarziel:
Fundierte Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Fragen der Luftfrachtsicherheit einschließlich Haftungs- und Arbeitsrecht für Beauftragte Personen.
Inhalt:
Sichtweisen und Grenzen des LBA zwischen Luftsicherheit und Zivilrecht
Rechtliche Situation der sicheren Lieferkette
Allgemeiner Überblick zu (arbeits-)rechtlichen Grundsätzen
Arbeitsrechtliche Belange
Zuverlässigkeitsüberprüfung iSd des § 7 LuftSiG (ZÜP) vs. beschäftigungsbezogene Überprüfung
Einbeziehung des Betriebsrat
Mitarbeiterbeteiligung
Haftungsfragen
Arbeitsrechtliche Haftung
Bußgelder und Strafvorschriften
Offene Diskussionsrunde und Erfahrungstausch
Zielgruppe:
Beauftragte Personen im Rahmen der Luftsicherheit (Luftsicherheitsbeauftragte) und des Gefahrguts (Gefahrgutbeauftragte, Versender von Gefahrgut).
Termin:
Termin auf Anfrage