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Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass
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Einfuhrabwicklung eine Sache des Spediteurs? Spediteure und andere Dienstleister werden von den einführenden Unternehmen zur Vornahme der Einfuhrabwicklung beauftragt. Viele Verantwortlichkeiten liegen allerdings weiterhin bei dem Einführer, der bei direkter Vertretung als Anmelder und Zollwertanmelder gilt. Er verantwortet die Angaben in der Zollanmeldung und Zollwertanmeldung. Interessant sind für das Unternehmen folgende Fragen: Welche gesetzliche Kontrollaufgaben hat das einführende Unternehmen hinsichtlich des Dienstleisters? Wann können im Prozess der Einfuhr Einfuhrabgaben entstehen? Wie kann das Unternehmen das Absehen von der Nacherhebung erwirken? Unter welchen Voraussetzungen können bezahlte Einfuhrabgaben erlassen oder erstattet werden? An dieser Stelle ist die Kenntnis um die zollrechtlichen Steuerentstehungssachverhalte unabdingbar. Das Unternehmen wird dadurch befähigt, die Risiken bei der Importabwicklung einzudämmen.

Zölle gehen zu 75% in den EU Haushalt ein und stellen daher Eigenmittel der EU dar. In Zukunft ist mit einer erhöhten Aufmerksamkeit bezüglich der Importabwicklung durch die Zollbehörden zu rechnen und daher wird es für die Unternehmen zunehmend wichtiger, sich diesem Thema zu widmen.
Seminarziel:  
Die Teilnehmer können nach dem Seminar einschätzen, ob deren Vertreter die Abwicklung der Einfuhr von Waren korrekt vorgenommen hat und welche Möglichkeiten das Unternehmen hat, bei der Importabwicklung Einfuhrabgaben zu sparen.
Inhalt:
• Allgemeines zur Einfuhr und Grundlagen des Zollrechts • Zollverfahren und Einfuhrabgaben (Zollschuld) • Höhe der Einfuhrabgaben • Möglichkeiten der Erstattung, des Erlasses und Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben
Zielgruppe:  
Zollbeauftragte und Beschäftigte des internationalen Vertriebs, die (künftig oder bereits jetzt) die Importabwicklung überwachen
Termin:
Termin auf Anfrage
Themengebiete:
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Einfuhrabgaben Import Zollrecht Drittland Einfuhr Zollverfahren Erstattung Erlass Spediteur


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