Organisation des Imports - unentbehrlich auch für AEO oder Zugelassene Ausführer
Der Import spielt in vielen Unternehmen eine Nebenrolle, die Zollabwicklung wird häufig an Dienstleister vergeben. Dabei wird übersehen, dass die Haftung für Verstöße nicht an den Dienstleister delegiert werden kann. Die Abläufe müssen organisiert und die Einfuhrabfertigung kontrolliert werden.
Bei der gerade anstehenden Überprüfung der Vereinfachten Zollverfahren (z.B. Zugelassener Ausführer) und der Antragstellung zum Zugelassenen Wirtschaftbeteiligten (AEO) muss die Einfuhrabwicklung neu überdacht werden.
Seminarziel:
Die Teilnehmer erkennen, wo und wie die Organisation des Imports in ihren Unternehmen verbessert werden sollte und was für den ordnungsgemäßen Ablauf geregelt sein muss, um Haftungsrisiken zu vermindern.
Inhalt:
Außenwirtschaftliche Regelungen, Voraussetzungen für Importe
Grundlegende Organisation im Unternehmen, Einbindung aller Abteilungen
Erfassung aller Importe:
• Regelimporte durch Dienstleister / Speditionen
• Paketsendungen
• Transport im Reisegepäck durch Mitarbeiter
• Sonderfälle / Rückwaren
Welche Abteilungen bekommen Importe (Entwicklungsabteilung u.a.) und wie müssen die Informationen zusammenlaufen?
Management Dienstleister: Gibt es eine klar geregelte Beauftragung? Wie sind Rechte und Pflichten verteilt?
Was muss bei einer Abwicklung, auch durch Dienstleister, sichergestellt werden, um eine steuerrechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Haftung zu verhindern?
• richtiger Zollwert (u.a. sind Softwarekosten, Entwicklungskosten enthalten)?
• richtige Warenklassifikation
• richtige Ursprungsermittlung und Pflege
• richtige Incoterms
• benötigte Dokumente
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte, die für die Zollorganisation im Unternehmen zuständig sind.
Termin:
Termin auf Anfrage