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Faye Schikofsky |
Telefon: |
0711/2005-1364 |
E-Mail: |
faye.schikofsky@ihk-exportakademie.de |
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Marlene Schuppel |
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+49 711 2005-1396 |
E-Mail: |
marlene.schuppel@ihk-exportakademie.de |
Die ECCN ist die amerikanische Güterlistenummer für Dual-Use-Güter und damit das Pendant zu den in Anhang I der EG-Dual-Use-VO genannten Güterlistennummern der EU sowie dem Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste. Das US-amerikanische Exportkontrollrecht beansprucht weltweite Geltung. Die USA bejahen ihre Zuständigkeit für kontrollierte US-Güter im Handelsverkehr, wo immer diese sich in der Welt bewegen. Die seitens der USA kontrollierten Güter finden sich unter Nennung ihrer ECCN in der Commerce Control List (CCL). Unternehmen, die Güter aus den USA beziehen und diese -verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware- weiterliefern, müssen prüfen, ob die Lieferung den US-Ausfuhrbestimmungen nach den EAR (Export Administration Regulations) unterfällt und die Güter danach seitens der USA kontrolliert werden.
Mit freundlicher Unterstützung der
Im Rahmen dieses Webinars erfahren Sie, wie Sie Ihre Güter nach der CCL klassifizieren, also die richtige ECCN ermitteln und in einem weiteren Schritt dann die Genehmigungspflicht für den konkreten Liefervorgang feststellen können.
1. Teil:
• Wann unterliegt ein deutsches Produkt den Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts nach den EAR
• Welche Lizenzausnahmen (License Exception) kennen die EAR
• Welche Bedeutung hat die de-minimis-rule für deutsche Unternehmen
• Welchen Besonderheiten sind bei Lieferungen in US-Embargoländer zu beachten
• Welche US-Black Lists sind weltweit zu beachten
2. Teil:
• Wie klassifiziere ich meine Güter nach der CCL?
• Wie ermittle ich die richtige ECCN?
• Aufbau der ECCN
• Einbau kontrollierter US-Güter in deutsche Produkte (Bedeutung der de-minimis-rule)
• Welche Güter klassifiziere ich mit EAR99? - Änderungen vorbehalten -
Techniker, die Produkte nach dem US-Re-Exportkontrollrecht klassifizieren müssen. Alle Fach- und Führungskräfte, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-Re-Exportkontrollrecht vertraut machen möchten.