Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12.08.2025

Bei der IHK-Exportakademie GmbH gelten verschiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Bereiche Seminare, Zertifikatslehrgänge und Zollforum zum einen und für den Bereich Unternehmer*innen-Reisen zum anderen. Unsere AGBs finden Sie nachfolgend aufgeführt. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne als Dokument zu.

AGB (Allgemein)

1. Geltung

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der IHK-Exportakademie GmbH, gleich welcher Form und Art, vor allem aber Präsenzseminare und Live-Online-Seminare. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 

1.2 Für Zertifikatslehrgänge gelten zusätzlich besondere Bedingungen. Zertifikatslehrgänge sind mehrtägige Veranstaltungen, mit denen ein IHK-Zertifikat erworben werden kann.

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmenden und die Anmeldebestätigung durch die IHK-Exportakademie GmbH zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website der IHK-Exportakademie GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2.2 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die folgenden Teilnahmebedingungen an.

2.3 Da die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen der IHK-Exportakademie GmbH begrenzt ist, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei speziellen Veranstaltungen sowie Zertifikatslehrgängen behält sich die IHK-Exportakademie GmbH ein Auswahlverfahren vor.

3. Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Teilnahmeentgelt für die Veranstaltung wird unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig. Lernmittel, Tests und Prüfungsgebühren werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, die auf Verursachung durch den Teilnehmer zurückzuführen ist, besteht kein Rückerstattungsanspruch des Entgelts. Es sei denn, der Teilnehmer hat nach den nachfolgenden Bedingungen gekündigt oder ist zurückgetreten.

4. Rücktritt

Der Teilnehmer kann grundsätzlich von dem Vertrag zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt muss der IHK-Exportakademie GmbH gegenüber in Textform (per Post oder E-Mail) mitgeteilt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der IHK-Exportakademie GmbH. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmende nicht oder nur zeitweise, so wird grundsätzlich das gesamte Teilnahmeentgelt fällig. Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmender angemeldet wird.

a. Rücktritt von Veranstaltungen, bei denen kein IHK-Zertifikat ausgestellt wird:

Ein Rücktritt vom Vertrag bezüglich Veranstaltungen, bei denen kein IHK-Zertifikat ausgestellt wird, ist bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn gegen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro möglich, bei einem Rücktritt bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des jeweiligen Teilnahmeentgelts fällig. 

b. Rücktritt von Veranstaltungen, bei denen ein IHK-Zertifikat ausgestellt wird:

Der Teilnehmende kann bis 4 Wochen vor Beginn des Zertifikatslehrgangs vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt fällig wird.

Die IHK-Exportakademie GmbH ist berechtigt, bei einem Rücktritt: 

            • innerhalb einer Frist von vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Zertifikatslehrgangs 30 % des Rechnungsbetrages,
            • im Zeitraum von zwei Wochen bis eine Woche 50 % des Rechnungsbetrages 

als Stornierungsgebühr zu verlangen bzw. einzubehalten. 

5. Vertretung (Ersatzteilnehmer)

Teilnahmeberechtigungen können grundsätzlich auf einen vom Teilnehmenden schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmenden übertragen werden. Hierdurch entstehen keine über das Teilnahmeentgelt hinausgehenden Kosten.

6. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist bis zum 10. Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn kostenfrei per E-Mail möglich. Eine spätere Umbuchung gilt als neue Anmeldung, wobei der Vertrag bezüglich der ursprünglich gebuchten Veranstaltung aufrecht bleibt und dafür das volle Teilnahmeentgelt fällig wird. Nach erfolgter Umbuchung ist ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) nach Ziffer 4 ausgeschlossen.

7. Haftung für Schäden

Die IHK-Exportakademie GmbH behält sich vor, die Veranstaltung

• aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
• aus wichtigen Gründen, die von der IHK-Exportakademie GmbH nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall der Referentin / des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
• aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
• Abzusagen;
• statt als Präsenzveranstaltung nach entsprechender Information an die angemeldeten Teilnehmer online durchzuführen oder zu verschieben

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch die IHK-Exportakademie GmbH wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). 

8. Wechsel der Dozenten/Veranstaltungszeiten/des Inhalts

Ein Wechsel der Dozenten, der Veranstaltungszeiten oder des Inhalts berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Lehrgangsentgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

10. Haftung

Die IHK-Exportakademie GmbH wählt für ihre Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte und der Seminarunterlagen übernimmt die IHK-Exportakademie GmbH keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Die Haftung der IHK-Exportakademie GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten. Insoweit haftet die IHK-Exportakademie GmbH für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Urheberrecht / Nutzungsbedingungen

Die verwendete Computersoftware und die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und/oder die Weitergabe an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
Audiovisuelle Aufzeichnungen von Veranstaltungen sind den Teilnehmenden nicht gestattet. Bei Aufzeichnung durch die IHK-Exportakademie GmbH erfolgt eine gesonderte Information mit Einverständniserklärung an die Teilnehmenden.

12. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmenden und/oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch die IHK-Exportakademie GmbH elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Namen der Teilnehmenden, sowie die Chatinhalte werden allen Teilnehmenden angezeigt. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.

Wir informieren Sie gerne auch künftig über unsere Veranstaltungen: Zu diesem Zweck werden die erforderlichen Daten gespeichert. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit widerrufen. Beachten Sie im Übrigen bitte die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO unter https://www.ihk-exportakademie.de/datenschutz/.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die IHK-Exportakademie GmbH ist auch berechtigt, den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die IHK-Exportakademie GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Exportakademie GmbH, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Telefon 0711 2005-1364, Telefax 0711 2005-601189, E-Mail info@ihk-exportakademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie 
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

      • An IHK-Exportakademie GmbH, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, Telefax 0711 2005 601189, info@ihk-exportakademie.de
      • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
      • Bestellt am (*)/erhalten am(*)
      • Name des/der Verbraucher(s)
      • Anschrift des/der Verbraucher(s)
      • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
      • Datum

____
(*) Unzutreffendes streichen.

AGB (Reisen)

 
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
 
1.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Reiseleistungen. 
 
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der IHK-Exportakademie GmbH (im Folgenden „IHK-Exportakademie“) gelten für die Erbringung von Reiseleistungen (im Folgenden „Reisen“) durch die IHK-Exportakademie nach Maßgabe des zwischen der IHK-Exportakademie und dem Unternehmen (im Folgenden „Teilnehmer“) geschlossenen Vertrags.
 
2. Teilnahmebedingungen und Reisekonditionen
 
2.1 Zur Teilnahme an Reisen sind vorrangig Unternehmen berechtigt, die Mitglied einer baden-württembergischen Industrie- und Handelskammer und damit bezüglich der Reise förderberechtigt sind. Die Förderung ist im ausgewiesenen Reisepreis bereits berücksichtigt. Alle anderen Unternehmen sind nicht förderberechtigt und können nur teilnehmen, sofern nach Anmeldung aller förderberechtigten Unternehmen – spätestens zum angegebenen Anmeldeschluss – noch Plätze frei sind. Eine Anmeldung, aus der der Preis ohne Förderung hervorgeht, wird dem Teilnehmer auf Anfrage zur Verfügung gestellt.  
 
2.2 Die rechtzeitige Einholung von Informationen bezüglich Einreisebestimmungen, z.B. erforderliche Impfungen oder zur Einreise benötigte Dokumente (gültiger Reisepass, gültiges Visum, usw.) obliegt dem einzelnen Teilnehmer. Ebenso obliegt es dem einzelnen Teilnehmer, sich über Versicherungsschutz in Form einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, einer Auslandskrankenversicherung oder ähnliche Versicherungen zu informieren. 
 
2.3 Die rechtzeitige Besorgung der zur Einreise ins jeweilige Ausland erforderlichen Dokumente oder Impfungen obliegt ebenfalls dem einzelnen Teilnehmer. Dieser trägt auch das Risiko einer Ablehnung oder Verspätung. Den Abschluss einer unter Ziffer 2.2 genannten Versicherung hat der Teilnehmer in eigener Verantwortung vorzunehmen.
 
2.4 Mit den Reisen bietet die IHK-Exportakademie den Teilnehmern die Gelegenheit zur Kontaktanbahnung von Geschäftskontakten. In keinem Fall garantiert die IHK-Exportakademie die tatsächliche Anbahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften.
 
3. Anmeldung/Vertragsschluss
 
3.1 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Anmeldeportal der IHK-Exportakademie durch den Teilnehmer (Angebot). Eine Anmeldung unter Bedingungen und Vorbehalten ist unwirksam.
 
3.2 Der Teilnehmer erhält von der IHK-Exportakademie eine schriftliche Bestätigung seiner Anmeldung (Annahme) per E-Mail, wodurch ein Teilnahmevertrag zwischen dem Teilnehmer und der IHK-Exportakademie, vorbehaltlich des Zustandekommens der Reise, begründet wird. 
 
3.3 Soweit Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft, oder der Verpflegung der Teilnehmer oder sonstige Reiseleistungen im Programm nicht als eingeschlossene Reiseleistung ausgewiesen sind und damit vom Reisepreis nicht mit umfasst sind, werden diese nicht von der IHK-Exportakademie angeboten. Die IHK-Exportakademie tritt bezüglich dieser vom Programm und vom Reisepreis nicht umfassten Zusatzleistungen lediglich als Vermittler im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt dafür keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Durchführung dieser Leistungen. 
 
3.4 Die Teilnehmerzahl ist in der Regel auf 10 Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden, unter Berücksichtigung von Ziffer 2.1 der AGB in der Reihenfolge ihres Eingangs/Zugangs berücksichtigt.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
 
4.1 Der im Anmeldeformular sowie im Programm angegebene Teilnahmebeitrag umfasst die im Programm angegebenen Leistungen. Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise zur Veranstaltung, für Unterkunft, Visa, Impfungen und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in dem Anmeldeformular beziehungsweise im Programm nicht als Reiseleistung ausgewiesen, nicht im Teilnahmebeitrag (Reisepreis) enthalten.
 
4.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Teilnahmebeitrag zu zahlen.
 
4.3 Der Teilnahmebeitrag wird in Euro angegeben.
 
4.4 Bei Preisänderungen einzelner Leistungsträger, die nicht dem Einfluss der IHK-Exportakademie unterliegen und auf eingetretenen Erhöhungen von Beförderungskosten (insbes. Treibstoffkosten), Erhöhungen von Abgaben (Hafen- und/oder Flughafengebühren) oder Wechselkursänderungen beruhen, ist die IHK-Exportakademie berechtigt, den Teilnahmebetrag in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung pro Person beziehungsweise pro Sitzplatz auf den Teilnahmebeitrag auswirkt. Über eine Änderung des Teilnahmebeitrages wird die IHK-Exportakademie den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Erhöhung des Teilnahmebetrages um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der IHK-Exportakademie zu verlangen, wenn die IHK-Exportakademie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber der IHK-Exportakademie geltend zu machen.
 
4.5 Sofern vor Reiseantritt der Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt wurde, ist dieser vor Reiseantritt vollständig zu bezahlen. Ist bis zum Reiseantritt der Teilnahmebeitrag nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises der Vertrag aufgelöst. Sodann wird eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Teilnehmers durch diesen fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorlag.
 
5. Vertragspflichten des Reiseveranstalters
 
5.1 Die vertragliche Leistungspflicht der IHK-Exportakademie besteht in der Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise-, Beförderungs- und Unterbringungsleistungen, des Programms im Ausland sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.
 
5.2 Die IHK-Exportakademie ist stets bemüht, das bekannt gegebene Programm einzuhalten. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Änderung einer Reiseleistung ist dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme der IHK-Exportakademie zu erklären.
 
5.3 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der IHK-Exportakademie zu verlangen, wenn diese in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der IHK-Exportakademie über die Leistungsänderung der IHK-Exportakademie gegenüber geltend zu machen.
 
6. Haftung für Mängel
 
6.1 Die IHK-Exportakademie haftet für Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
6.2 Die Reiseleitung der IHK-Exportakademie ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
 
6.3 Garantien im Rechtssinne erhält der Teilnehmer durch die IHK-Exportakademie nicht.
 
6.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 
6.5 Bezüglich etwaiger Schadensersatzansprüche verweist die IHK-Exportakademie auf Ziffer 7 dieser AGB.
 
7. Haftung für Schäden
 
7.1 Die Haftung der IHK-Exportakademie für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers. Insoweit haftet die IHK-Exportakademie für jeden Grad des Verschuldens. 
 
7.2 Für Schäden aufgrund des Reisevertrages haftet die IHK-Exportakademie nur für den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden.
 
7.3 Die Haftung der IHK-Exportakademie ist dabei der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis je Teilnehmer und Reise beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
 
7.4 Die vertragliche Haftung der IHK-Exportakademie ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
 
7.5 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die IHK-Exportakademie je Teilnehmer und Reise bei Sachschäden bis 4.000 € beziehungsweise bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.000 € übersteigt.
 
7.6 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruht, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
 
8. Rücktritt des Reisenden/Stornierung
 
8.1 Der Teilnehmer kann von dem mit der IHK-Exportakademie bestehenden Vertrag unter Einhaltung der in dieser Ziffer genannten Fristen zurücktreten. Der Rücktritt muss der IHK-Exportakademie gegenüber in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, kann die IHK-Exportakademie angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
 
8.2 Bei Zugang der Rücktrittserklärungen bis zu dem in den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. 
Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu vier Wochen vor Reisebeginn werden 50 % des Teilnehmerbeitrags fällig.
Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn werden 80 % des Teilnehmerbeitrags fällig.
Bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung werden IHK-Exportakademie 95% des Teilnahmebeitrages fällig.
 
8.3 Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, o.ä. oder die Verweigerung der Einfuhr oben genannter Materialien, Muster oder Warenproben durch das Veranstaltungsland berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Teilnahmevertrag.
 
9. Rücktritt des Reiseveranstalters/Kündigung wegen höherer Gewalt
 
9.1 Die IHK-Exportakademie ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn 
      • bis zum angegebenen Anmeldeschluss die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
      • bis 30 Tage vor Beginn der Reise die Teilnehmerzahl durch nachträgliche Absagen unterschritten wird
      • der IHK-Exportakademie die Durchführung der Reise nichts zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von der IHK-Exportakademie zu vertretenden Umständen überschritten wird.
Bei Absage werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge umgehend erstattet, wenn der Teilnehmer nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Angebot der IHK-Exportakademie zu buchen. Weitergehende Ansprüche der bereits angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.
 
9.2 Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, was für beide Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Bezüglich der Rückabwicklung gilt § 651 j Abs. 2 BGB.
 
10. Schlussbestimmungen
 
10.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber der IHK-Exportakademie oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
 
10.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der IHK-Exportakademie in Stuttgart.
 
10.3 Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
10.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
 
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Reise-/Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Reise-/Teilnahmevertrages und aller sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
 
Reiseveranstalter: IHK-Exportakademie GmbH